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Dank Zusatzversicherungen können gesetzlich Versicherte das Leistungsniveau der gesetzlichen Kassen
auf ihren persönlichen Bedarf anheben. Die Zusatzversicherung öffnet den gesetzlich Versicherten
die Tür zu Leistungen wie z.B. Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Übernahme bzw. Zuzahlung
bei Kosten für Heilpraktiker, Sehhilfen und Zahnersatz. Viele Leistungen sind möglich und nahezu völlig frei
kombinierbar – alleine Sie und Ihre Bedürfnisse entscheiden über den Versicherungsschutz. |
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Die Zusatzkrankenversicherungen im Einzelnen Krankenhauszusatzversicherung Durch diese Zusatzversicherung kann man sich die freie Auswahl der Klinik und die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sichern. Außerdem besteht ein Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt. Krankenhaustagegeldversicherung Durch diese Zusatzversicherung werden die Kosten abgedeckt, die durch einen Aufenthalt im Krankenhaus zusätzlich entstehen. Mit dieser Versicherung kann die gesetzliche Selbstbeteiligung bezahlt werden. Ambulante Zusatzversicherungen Diese Versicherung deckt bis zu einem Höchstbetrag Leistungen für Sehhilfen, Hörgeräte, ärztlich verordnete Medikamente usw. ab. Zahnersatzversicherung Durch diese Versicherung wird der Eigenanteil für Zahnersatz gesenkt. Nach Vorleistung durch die gesetzliche Krankenkasse erstattet diese Zusatzversicherung gemäß den tariflichen Bedingungen. | Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlung In der Regel ersetzt diese Versicherung Aufwendungen für die Leistungen des Heilpraktikers sowie für die verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel. Zusatzversicherung für Kuraufenthalte Bei Kuraufenthalten kommt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nur für einen Teil der entstehenden Kosten auf. Wer für den Fall einer Kurbehandlung rundum abgesichert sein möchte, kann eine Zusatzversicherung für Kuraufenthalte abschliessen. Auslandsreisekrankenversicherung Diese Versicherung deckt Kosten für medizinische Leistungen im Ausland und für notwendige Krankenrücktransporte nach Deutschland ab. Pflegekostenversicherung Diese Zusatzversicherung zahlt nach der Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu einer bestimmten Obergrenze offenstehende Pflegekosten. Wir erstellen Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot zur Zusatzkrankenversicherung |
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