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Die Rürup Rente zeichnet sich dadurch aus, dass die Beiträge als Sonderausgaben abgesetzt werden können.
Im Jahr 2006 können 62 Prozent der Beiträge aus maximal 20.000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Dieser Satz steigt jährlich um 2 % an, so dass im Jahr 2025 bereits 100 % der Rentenbeiträge, maximal 20.000 Euro,
steuerlich abgesetzt werden können. Gleichzeitig werden im Jahr 2006 52 % der laufenden Rentenzahlungen steuerpflichtig. Der Prozentsatz steigt bis zum Jahr 2020 jeweils um 2 %, in den Jahren 2021 bis 2040 jeweils um 1 %, so dass ab dem Jahr 2040 die volle Versteuerung der Rente erfolgt. Dabei gilt der bei Renteneintritt geltende Prozentsatz jeweils für die gesamte Rentenzeit. Es gilt im Einzelfall genau zu prüfen, ob der Steuervorteil während der Ansparphase nicht durch die hohe Besteuerung während der Rente kompensiert wird. Die Rürup Rente kann frühestens ab dem 60. Lebensjahr und spätestens ab dem 01. Januar nach dem 85. Geburtstag ausgezahlt werden und zwar ausschließlich als monatliche Rentenzahlung. Die Rüruprente wird lebenslang an den Versicherten ausgezahlt, eine vorzeitige Nutzung durch Beleihung, Veräußerung oder Vererbung ist grundsätzlich nicht möglich. Jedoch können Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeitsversicherung oder Hinterbliebenen-Renten mit in den Rürup-Vertrag aufgenommen werden. Die Beiträge für diese zusätzlichen Versicherungen sind ebenfalls steuerlich gefördert. Allerdings ist die steuerliche Förderung nur dann zulässig, wenn die Beiträge für die Zusatzversicherungen 50 % des Gesamtbeitrages nicht übersteigen. Sie Interessieren sich für die Rürup-Rente? Unser Versicherungsvergleich hilft Ihnen bei der Suche nach der für Sie optimalen Altersvorsorge. Fordern Sie jetzt einfach über unser Kontakformular Ihr persönliches Angebot zur Rürup-Rente an – natürlich kostenlos und unverbindlich! |