
| Dass die Deutschen für das Alter vorsorgen müssen, ist mittlerweile bekannt. Auch die Regierung hat dies im Laufe der letzten Jahre unspektakulär ver- mittelt und in jeder Renten-Information, die seit dem Jahr 2002 von der Gesetzlichen Rentenversicherung verschickt wird, ist ein entsprechender Hinweis darauf, dass Eigenvorsorge nötig ist. Um einen Anreiz für eine Private Vorsorge zu schaffen, hat die Regierung im Jahr 2001 die Riester-Rente eingeführt und dann im Jahr 2005 auch die sogenannte Rürup-Rente. Beide Vorsorge-Produkte haben prominente Namensgeber, die zum einen auf Walter Riester, seiner Zeit Bundesminister für Arbeit und Soziales und Bert Rürup (ökonomen ) zurückzuführen sind. Eine Unterscheidung beider Vorsorge-Produkte (Rürup- und Riester-Rente) ist in diversen Teilbereichen vor- zunehmen bzw. auch aus unterschiedlichen Blickwinkeln, welche wir nach- folgend erläutern wollen. Beginnend bei der Absetzbarkeit der Prämie, also des eigenen aufzuwendenden Beitrages, ist festzustellen, dass dieser bei der Riester-Rente zu 100% in der Steuererklärung angegeben werden kann und bei der Rürup-Rente aktuell im Jahr 2010 nur zu 70% (steigt bis zum Jahre 2025 bis auf 100%). Ein klarer Unterschied beider Vorsorgeprodukte ist sicherlich auch die Förderung, da nur die Riester-Rente direkt gefördert wird mit Zuzahlung vom Staat in den Vertrag. Im aktuellen Jahr liegt diese bei EUR 154,00 je Förderberechtigen Erwachsenen und für die Kinder gibt es noch einmal EUR 185,00 pro Jahr, wobei Kinder, welche nach dem Jahr 2008 geboren wurden, sogar EUR 300,00 Zuzahlung erhalten. Zum Leistungs-anspruch ist bei der Riester-Rente festgelegt, dass nur eine Rente (z.B. monatlich) gezahlt werden darf, wobei zum Beginn des Leistungsanspruches sogar gewählt werden kann, ob 30% des Guthabens auf einmal ausgezahlt werden sollen. Die Rürup-Rente bietet diese Teilauszahlung nicht, eine Einmalzahlung ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich. Beide Vorsorge- Produkte müssen in der sogenannten "Leistungsphase", also der Auszahlungszeit, voll versteuert werden mit dem dann gültigen Steuersatz. Im Gesamtergebnis bleibt festzuhalten, dass die Riester-Rente nur von Pflichtversicherten in der Gesetzlichen Rentenversicherung und Beamten abgeschloßen werden kann. Daher findet dieses Produkt bei diesem Personenkreis in der Regel großen Zuspruch. Die Rürup-Rente ist daher mehr oder weniger gewollt von der Regierung die Alternative für Selbständige. |