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Personen, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht wie
z.B. Beamte, Selbständige und Freiberufler sowie Arbeitnehmer, deren Einkommen über der
Versicherungspflichtgrenze (Stand : €/Jahr) liegt,
können sich in der privaten Krankenversicherung versichern. Für gesetzlich pflichtversicherte Arbeitnehmer mit einem
Jahreseinkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze besteht die Möglichkeit durch eine private
Zusatzkrankenversicherungversicherung in den Genuss der privaten Krankenversicherung zu kommen. Die private Krankenversicherung erhebt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung dem individuellen Risiko entsprechende Versicherungsbeiträge. Die Beiträge sind von dem Geschlecht, Alter und dem Gesundheitszustand des versicherungsnehmers bei Beginn der Versicherung abhängig. Hat der Versicherungsnehmer leichte Vorerkrankungen, kommt ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluß in Betracht, der auf den Kostenverlauf einer Vergleichsgruppe abzielt. Weiterhin bildet die Private Krankenversicherung sogenannte Alterungsrückstellungen zur Verminderung der Beiträge im Alter. Diese Maßnahme ist gesetzlich vorgeschrieben, um die steigenden Kosten aufgrund des Älterwerdens der versicherten Person zu decken. |
Bei der PKV kann der Versicherungsnehmer je nach seinen Bedürfnissen verschiedene Tarife individuell kombinieren,
um die beste Lösung für sich zu finden. Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung, d. h.,
die Versicherung tritt erst dann ein, wenn die jährlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den
Selbstbeteiligungs-Betrag übersteigen. Leistungen der PKV
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