Altersvorsorge - Allgemeine Informationen

Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem aus dem Berufsleben getroffen werden. Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf dem sogenannten "Drei-Schichten-Modell".

1. Schicht - Basisversorgung
Zur Basisversorgung gehören alle bisherigen staatlichen Versorgungen: Gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke. Die Gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren. Die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet.
Die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sinken Jahr für Jahr. Die Meisten werden mit den erwarteten Leistungen aus der gesetzlichen Rente ihre Altersvorsorge nicht mehr bestreiten können. Es ist wichtig geworden, Geld für die Zeit nach dem Beruf zurückzulegen und die Möglichkeiten zur privaten Vorsorge sind vielfältig.

2.Schicht - Zusatzversorgung
Die Zusatzversorgung umfasst zwei Arten der Versorgung: Die staatlich geförderte Altersversorgung und die betriebliche Altersversorgung.
  Zu der staatlich geförderten Altersvorsorge gehören die sogenannten Rürup- und Riester-Rente. Der Staat fördert diese Rente durch Zulagen. Darüber hinaus sind Beiträge und Zulagen steuerlich als Altersvorsorgeaufwendungen abzugsfähig.

Bei der betrieblichen Altersversorgung vereinbart ein Arbeitnehmer mit seinen Arbeitgeber, dass er Teile seines Bruttogehalts direkt in Beiträge für eine Betriebsrente umwandelt, die zum Aufbau einer Altersversorgung verwendet werden. Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Arten organisiert werden.

3. Schicht - Kapitalanlageprodukte
Zu dieser Schicht gehören alle kapitalbildende Renten- und Lebensversicherungen.
Die kapitalbildende Lebensversicherung bietet zweifache Sicherheit: Zum einen finanziellen Schutz für die Angehörigen im Todesfall des Versicherten, zum anderen finanziellen Schutz im Alter.
Die private Rentenversicherung zahlt Ihren Mitgliedern zu einem vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche und lebenslange private Rente. Die Höhe dieser Rente ist von den vorher vereinbarten Prämien abhängig. Anstatt einer Rentenzahlung können Sie auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen.


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